UNTERNEHMENSBERATUNG 
 RALPH GADOW 
 


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AKTUELLES

Umsatzsteuer:

Für Gastronomische Betriebe gilt ab 01.01.2026 auf Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7%. 

 






Mindestlohn:

Die Mindestlohnanpassung:

zum 01.01.2026 :  13,90 €







Geringfügig Beschäftigte (Aushilfen):


Die Grenze für Geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2026 von 556,00 € auf 603,00 € angehoben.