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AKTUELLES
Umsatzsteuer:
Für Gastronomische Betriebe gilt ab 01.01.2026 auf Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Mindestlohn:
Die Mindestlohnanpassung:
zum 01.01.2026 : 13,90 €
Geringfügig Beschäftigte (Aushilfen):
Die Grenze für Geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2026 von 556,00 € auf 603,00 € angehoben.