UNTERNEHMENSBERATUNG 
 RALPH GADOW 
 


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AKTUELLES

Umsatzsteuer:

 Anhebung der Umsatzsteuergrenze zur Fälligkeit ab dem Kalenderjahr 2025. Die Zahllast wird von 7.500 € auf 9.000 € angehoben. Hierdurch kann gegeben sein, dass die Umsatzsteuervoranmeldung und Zahlung ab dem Kalenderjahr 2025 nur noch vierteljährlich vorzunehmen ist.


Kleinunternehmer müssen erstmals für das Kalenderjahr 2024 keine Umsatzsteuererklärung abgeben.


Aufbewahrungsfrist:


Die Aufbewahrungsfrist für Belege zur Buchhaltung wurde von 10 auf 8 Jahre verkürzt.

Kassensysteme:

Die Kassensysteme sind bis zum 31.03.2021 auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen,

insbesondere, ob eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) implementiert wurde. Es ist ggf. mit dem Kassenhersteller Kontakt aufzunehmen, damit das Problem bis zum Fälligkeitstag geklärt wird.



Mindestlohn:

Die Mindestlohnanpassung:

zum 01.01.2025 :  12,82 €



Nutzungsdauer Computerhardware und Software

Für die gem. § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter z. B. Computerhardware, sowie die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter z. B. Anwendungssoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Die Monatsgenaue Abschreibung (pro rata temporis) gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG ist weiter zu beachten. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 angeschafft worden.



Geringfügig Beschäftigte (Aushilfen):


Die Grenze für Geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2025 von 538,00 € auf 556,00 € angehoben.